Kapselbefüllung in der Apotheke - Qualitätssicherung

 

 

 

Foto © Freya Matthiessen

 

 

 

 

Qualitätssicherung z.B. bei der Befüllung von Kapseln mit Amifampridin (3,4-DAP)


„Zu Recht werden auch auf europäischer Ebene die Unverzichtbarkeit der ärztlich verordneten Rezepturen sowie die damit verbundene besondere Verantwortung und Leistung des Arztes und des Apothekers betont. Darauf verweisen das Europäische Arzneibuch und die Resolution des EU-Parlaments vom Januar 2011 zur Qualität und Sicherheit der in Apotheken hergestellten Arzneimittel.....Die Wirkstoffe, die in Rezepturen verarbeitet werden, unterliegen den gleichen Qualitätsanforderungen wie die Wirkstoffe, die im Industriemaßstab verarbeitet werden. Sie werden bei identisch spezialisierten Herstellerbetrieben bezogen. Die Qualität wird durch das Arzneimittelgesetz, das Europäische Arzneibuch und die Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung (AMWHV) bestimmt. Egal ob industrielle Herstellung oder Einzelanfertigung in der Apotheke: Alle Arzneimittel müssen die notwendigen hohen Anforderungen erfüllen.“

 

Quelle:

Pressemitteilung der Bundesvereinigung Deutscher Apothekenverbände (ABDA) 20.04.2011

 

 

 



Kapselherstellung in der Apotheke: halbautomatisch.

http://www.youtube.com/watch?v=ql7Nw3CY2R8